Sie kennen Ihre Wunschorganisation bereits? Perfekt! Mit dem Giving Fund vereinfachen wir Ihre Großzügigkeit für Ihre Herzensprojekte maximal.
Entdecken Sie eine Übersicht kuratierter Organisationen und Projekte. Um Herausforderungen ganzheitlich anzugehen, haben wir Portfolios in Form von thematischen Clustern gebildet.
Als Geber stehen Sie im Mittelpunkt! Über den Giving Fund können Sie unkompliziert weiter an die gemeinnützigen Organisationen und Projekte geben, die Sie bereits unterstützen.
Grundsätzlich können alle Organisationen gefördert werden, die im Sinne der §52 – §54 Abgabenordung als kirchlich, mildtätig oder gemeinnützig anerkannt sind. Wir fördern Projekte auf Basis eines christlichen Werteverständnisses.
Kontaktieren Sie uns gerne, damit wir Ihre Wunschorganisation prüfen können. Im Anschluss kann diese, muss aber nicht, in unserer Übersicht kuratierter Organisationen aufgenommen werden.
Entdecken Sie bereits geprüfte Organisationen, Projekte oder Portfolios. Filtern Sie nach Organisationsname, Themenschwerpunkt, Regionen, oder Projekten. So finden Sie Informationen zur Vision, Mission, der Führungsriege und Finanzdaten auf einen Blick und können Ihr(e) Projekt(e) auswählen.
Sie möchten Herausforderungen ganzheitlich angehen? Geben Sie an thematische Cluster in Form von Portfolios.
Sie möchten ganzheitlich Veränderung bewirken und denken über Organisationsgrenzen hinweg? Ob Armut, Hunger, Gesundheit, Bildung, Klimaschutz – die gesellschaftlichen Herausforderungen sind komplex, schnelllebig und haben meist globale Auswirkungen. Unsere Portfolios kombinieren verschiedene Organisationen zu einem Themenschwerpunkt. So können Sie gesamtheitlich für ein Thema geben oder gezielt Organisationen innerhalb des Portfolios unterstützen. Sie haben die Wahl!
Aktuell arbeiten wir an der Zusammenstellung von den Portfolios. Weitere Informationen folgen in Kürze.
Geförderte Organisationen durchlaufen bei uns eine jährliche Prüfung, die folgende Punkte beinhaltet:
✔️ Jede Organisation muss sich unserem Code of Conduct verpflichten
✔️ Ein gültiger Freistellungsbescheid muss vorliegen
✔️ Jahresabschlüsse der vergangenen drei Jahre
✔️ Tätigkeitsberichte der vergangenen drei Jahre
✔️ Satzung in ihrer aktueller Version
✔️ Bescheid der zuständigen Stiftungsaufsicht oder Auszug aus dem Vereinsregister
Grundsätzlich können alle Organisationen gefördert werden, die im Sinne der §52 – §54 Abgabenordung als kirchlich, mildtätig oder gemeinnützig anerkannt sind. Wir fördern Projekte auf Basis eines christlichen Werteverständnisses.